Die VDK

Unter dem Namen „Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK)“ besteht eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit beschränkter Rechtsfähigkeit. Die Mitglieder der Konferenz sind von Amtes wegen die Vorsteherinnen und Vorsteher der kantonalen Volkswirtschaftsdirektionen.

Die Organe der VDK sind die Plenarversammlung, der Vorstand, das Generalsekretariat und die Revisoren.